Wer hat diesen Traum nicht: Irgendwann gehört einem einmal eine Eigentumswohnung. Kein Problem eigentlich, wenn man das nötige Kleingeld hat …
Im Bezug auf die Wahl der Eigentumswohnung sollte man sich aber Zeit lassen. Anders nämlich als bei einem gemieteten Haus, oder aber eine gemietete Wohnung, wo man bei Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist – bei Stellung (und Akzeptanz vom Vermieter) von einem Nachmieter auch schon von heute auf morgen – jederzeit auch wieder ausziehen kann, geht man mit dem Kauf von einer Eigentumswohnung, wie auch mit dem Kauf von einem Haus eine praktisch lebenslange Bindung ein. Man sollte sich vor der Kaufentscheidung dabei vor allem die Nachbarschaft gut ansehen (und damit ist nicht nur die unmittelbare – rechts, links, oben und unten gelegene – Haus(nachbarschaft) gemeint, sondern auch die rings um das Haus, wo man eine Eigentumswohnung erwerben möchte, Nachbarschaft, wobei man eigentlich nirgends davor gefeit ist auch Unverständnis und Argwohn zu stoßen. Unterschiede gibt es hier auch nicht ob flaches Land, oder Großstadt. Häufige Streitpunkte sind die Pflege vom Garten, die Reinigung des Treppenhauses, aber auch die abgestellten Autos und der stetige Kampf um die unter Umständen zuwenig vorhandenen Parkplätze, oder aber wenn es um den Bau von Fertiggaragen geht, die auf dem Grundstück der Eigentümergemeinschaft aufgestellt werden sollen. Diesbezügliche Streitigkeiten können sich dabei neben dem Standort der Fertiggaragen auch um deren Nutzung drehen. – Einige Nachbarn stört dabei wirklich – wenn man es mal krass sagen darf „die Mücke an der Wand“. Es gibt dabei zum Teil sehr absurde Streitigkeiten, die letztlich gar vor Gericht landen. Hierbei kann es zum Beispiel um den vermeintlich durch die Bedienung der Garagentore gestiegenen Lärmpegel gehen, oder aber das vermehrte „Verkehrsaufkommen“ auf dem Hinterhof zu bestimmten Zeiten.
Georg Tramsen
nesta123@gmx.net
Posted under Uncategorized
This post was written by nico123 on August 8, 2008
