Schulden sind längst kein Einzelfall mehr. Etwa jeder zehnte Haushalt in Deutschland steckt wesentlich tiefer als nur Knietief in Schulden. Die Kassen sind leer, die Miete kann oft nicht mehr bezahlt werden und auch andere finanzielle Verpflichtungen sind einfach nicht mehr erfüllbar. Ein sinnvoller Ausweg aus dem Schuldenberg bieten Privatinsolvenzen. Und dieses Angebot wird auch lebhaft wahrgenommen. Bei Privatinsolvenzen handelt es sich genau genommen um das gesetzlich geregelte „Verbraucherinsolvenzverfahren“. Wer ein solches anstrebt, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Neben dieser sind allerdings auch der feste Willen, die Bereitschaft zur Sparsamkeit und Durchhaltevermögen notwendig. Privatinsolvenzen gelten generell nur für natürliche Personen, also keine Firmen, die keiner selbstständigen Arbeit nachgehen oder diese bereits aufgegeben haben und weniger als 20 Gläubiger haben. Zum Verfahren der Privatinsolvenzen gehören insgesamt vier Schritte. Der erste besteht in einer außergerichtlichen Einigung. Ist diese nicht möglich, greift das „Gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren“. Wenn dieser Schritt auch nicht zum gewünschten Ziel führt, wird das „Vereinfachte Insolvenzverfahren“ eingeleitet. Hierzu wird das Vermögen des Schuldners bis zur Pfändungsgrenze eingesetzt. Zuerst werden davon die Verfahrenskosten, dann die Gläubiger bezahlt. Mit Beantragung von Privatinsolvenzen wird auch die so genannte „Restschuldbefreiung“ mit „Wohlverhaltensphase“ beantragt. Diese Phase wird fälschlich als eigentlich Privatinsolvenz bezeichnet. Die Wohlverhaltensphase ist allerdings nur Teil von Privatinsolvenzen. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum von sechs Jahren, in denen Schuldiger glaubhaft und intensiv an der Schuldentilgung arbeiten müssen. Dazu gehört zum Beispiel auch die Annahme jeder zumutbaren Arbeit. Jedes Vermögen über den pfändbaren Teil muss umgehend an den Treuhänder übergeben werden.
Posted under Allgemein
This post was written by alex21 on July 5, 2010
