Das klingt fast wie eines unserer Grundrechte, die in der Verfassung von Deutschland fixiert sind. Leider ist dem nicht so. Wer einen negativen Schufaeintrag besitzt und einen Telefonschluss beantragt, könnte einen ablehnenden Bescheid bekommen. Das liegt daran, dass die Telefonanbieter mit diesem Kunden keinen langfristigen Vertrag eingehen möchten, da er sich schon mindestens einmal als zahlungsunfähig erwiesen hat. Ohne Schufaauskunft schließen die meisten Anbieter also keinen Vertrag mit dem Kunden. Alternativ dazu könnte man die eigene Erreichbarkeit auch über ein Prepaid Handy sicherstellen. Bei den derzeit angebotenen Tarifen der Discounter ist dies für Wenigtelefonierer fast günstiger als ein Festnetzanschluss. Wenige Telefonprovider sind jedoch zu Ausnahmen bereit und bieten Festnetz ohne Schufa. Dabei fragen Sie natürlich auch an, gehen aber mit den erhaltenen Informationen wesentlich großzügiger um. Es handelt sich bei diesen Unternehmen keineswegs um die Kleinen in der Branche. Selbst die ganz großen Provider drücken bei den Ergebnissen der Schufanfrage ein Auge zu. Problematisch wird es jedoch, wenn als Vertragsbestandteil ein Mobiltelefon ins Spiel kommt. Aufgrund des möglichen Missbrauches kann davon ausgegangen werden, dass ein Mobiltelefonvertrag kaum möglich ist. Die negative Schufaauskunft ist also nicht zwingend ein Hindernis bei der Suche nach einem Festnetzanschluss. Der Antragsteller sollte sich vielleicht in diesem Zusammenhang nicht den teuersten Vertrag aussuchen, der bei diesem Anbieter zu bekommen ist. Dies könnte dazu führen, dass der Provider misstrauisch wird und den Kunden im schlimmsten Fall doch ablehnt. Da es zudem reichlich günstige Offerten gibt, ist dem Kunden zur Zurückhaltung zu raten. Dann klappt es auch mit dem Festnetzanschluss.
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geschrieben von xa444 on August 9, 2010
