Kapitalerträge müssen versteuert werden

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss für Einkünfte aus Kapitalerträgen Steuern zahlen. Das ist ärgerlich, aber vom Gesetz so vorgeschrieben. Denn diese Einnahmen zählen unter dem Einkommenssteuergesetz als Einkünfte und müssen versteuert werden. Die seit Januar 2009 geltende Abgeltungssteuer muss für alle erzielten Erträge aus dem Privatvermögen gezahlt werden. Dazu zählen auch die Erträge und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Wertpapieren. Doch wer einen Freistellungsauftrag gestellt hat, kann bis zu 750,00€ steuerfreien Gewinn erzielen. Hat man diesen nicht, behält die Bank vom Zinsgewinn 25% ein und führt diesen direkt an das Finanzamt ab. Somit ist die Schuld getilgt. Leider fallen auch Sparverträge und auch die Vermögenswirksamen Leistungen unter die Abgeltungssteuer. Ausnahme allein stellt nur die Riester Rente dar. Diese ist zumindest in der Ansparphase von dieser Abgeltungssteuer befreit.

Wer also weiß, dass Erträge aus Kapitalanlagen zu erwarten sind, sollte schnellst möglich einen Termin mit seinen Bankberater oder seinem Finanzverwalter vereinbaren. Diese Fachleute können einem dann in allen Fragen rund um die neue Abgeltungssteuer beraten und auch über die notwendigen Schritte informieren. Es wäre schon ärgerlich, wenn sich nur der Staat an den sauer verdienten Rücklagen bereichert. Auch das Internet unterstützt einem in allen Fragen zu der Abgeltungssteuer. Auf zahlreichen Portals werden die wichtigsten Fakten dazu zusammengetragen und verständlich erläutert. So auch unter http://finanzen-versicherungen.info. Zahlreiche anregende Themen aus der Welt der Versicherung und der Finanzen werden hier behandelt. Ebenso finden sich stets neue und aktuelle Beiträge aus dem Finanzsektor und auch Wissenswertes aus dem Fachgebiet der Versicherungen werden hier bereitgestellt.

Posted under Finanzen und Geld

This post was written by xa444 on July 27, 2010

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