Es ist schon lange kein Geheimnis mehr: die private Krankenkasse bietet ihren Versicherten bessere Behandlungsoptionen als der „normale“ Kassenpatient der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten hat. Wer es sich also leisten kann, im richtigen Alter und gesund ist und als Arbeitnehmer mit seinem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Doch ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse will nach den neuen gesetzlichen Regelungen wohl überlegt sein. Früher war ein Wechsel im finanziellen Notfall von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche kein Thema. Nach neusten gesetzlichen Regelungen ist dies nicht mehr so einfach. Nur wenn der Betroffene mindestens wieder 12 Monate versicherungspflichtig tätig ist, unter 55 Jahre und das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen ist, darf er auch in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln. Es gilt also, gut abzuwägen und zu rechnen. Die private Krankenkasse bietet unübersehbare Vorteile: Wahlleistungen im Krankenhaus, nachgewiesene bevorzugte Behandlung im Wartezimmer des Haus- oder Facharztes, Krankentagegeld und noch vieles mehr. Aber auch wer als Angestellter gesetzlich pflichtversichert ist, muss auf einige Annehmlichkeiten der privaten Krankenkasse nicht verzichten. Mit sogenannten Zusatzversicherungen, die oft schon zu recht geringen Beiträgen erhältlich sind, kann bei Zahnbehandlungen oder Hilfsmittel wie Brillen gespart werden. Wer also nicht gleich komplett, obwohl es ihm finanziell möglich wäre, in die private Krankenkasse wechseln möchte, kann sich auch freiwillig gesetzlich versichern lassen und verschiedene, extra als Zusatzversicherung ausgelegte, Tarife dazu buchen. Tritt irgendwann der finanzielle Härtefall ein, in dem eine private Krankenkasse für den Betroffenen nicht mehr tragbar wäre, ist so ein Wechsel von der freiwilligen gesetzlichen Versicherung in die gesetzliche Pflichtversicherung kein Problem.
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This post was written by alex21 on July 5, 2010
