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Krankenkassen übernehmen einen Kostenanteil für eine Kur Misdroy

Eine Kur kann chronische Beschwerden lindern und Erkrankungen vorbeugen. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, muss für die maßgeschneiderte Reha-Maßnahme nur wenig aus eigener Tasche bezahlen.

Morgens Fango, abends Tango - wer früher zur Kur fuhr geriet schnell in Verdacht, sich ein paar Wochen kostenlosen Sonderurlaub zu gönnen. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Knappe Budgets und drastische Sparmaßnahmen haben dazu geführt, dass Kuren nur noch dann genehmigt werden, wenn die Anwendung medizinisch notwendig ist und Aussicht auf Erfolg hat. Moderner und transparenter ist auch die Bezeichnung geworden. Anstelle von „Kuren” spricht man heute von „medizinischen Rehabilitations-Maßnahmen”, kurz „Reha”.

Eine Reha-Maßnahme kann die Gesundheit der Patienten auf vielfältige Weise fördern. Die individuellen Behandlungen am Kurort können beispielsweise dazu beitragen, chronische Beschwerden wie Gelenkschmerzen und Herz-Kreislauf-Probleme zu lindern, oder nach einer Operation wieder auf die Beine zu kommen. Eine Kur, beispielsweise eine Kur Misdroy, kann aber auch eine wichtige Vorsorge-Maßnahme sein, wenn es darum geht, Erkrankungen, die vielleicht sogar zu Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit führen könnten, abzuwenden. Sowohl für kranke Menschen als auch für alle, die vorbeugend etwas für die Gesundheit tun möchten, ist eine Reha in einem Heilbad oder Kurort deshalb gut geeignet.

Welche Kur die richtige ist und welche therapeutischen Maßnahmen vor Ort durchgeführt werden, hängt ganz entscheidend von den persönlichen gesundheitlichen Problemen ab. Zuständig für den individuellen Behandlungsplan ist der ortsansässige Kurarzt, der auch Badearzt genannt wird. Er kennt die spezifischen Kurmittel vor Ort, wie im Kurhotel Baltyk, und macht sich ein genaues Bild über den Gesundheitszustand des Patienten. Zu den „klassischen” medizinischen Therapien einer Kur gehören beispielsweise Bäder, Trinkkuren, Krankengymnastik, Thermotherapie mit warmen und kalten Packungen, Massagen und Wasseranwendungen. Ergänzt werden die medizinischen Anwendungen häufig durch allgemeine Maßnahmen wie gesunde Ernährung, Bewegung an der frischen Luft und Entspannung.

Egal ob Kinder, Hausfrauen, Erwerbstätige, Arbeitslose oder Rentner - unter bestimmten Voraussetzungen haben Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha-Maßnahme. Dann übernimmt der zuständige Kostenträger, beispielsweise die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, einen Großteil der Kosten. Bei stationären Vorsorge- und Rehabilitations-Maßnahmen kommt der Kostenträger für die medizinische Behandlung und für Unterkunft und Verpflegung auf, wobei der Patient in der Regel eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag leisten muss.

Für ambulante Maßnahme gilt im Allgemeinen: Der Kostenträger übernimmt die ärztliche Behandlung sowie 90 Prozent der Kurmittelkosten, während der Patient Kost und Logis überwiegend aus eigener Tasche finanzieren muss. Für Unterkunft und Verpflegung während der Kur gibt es jedoch einen kleinen Zuschuss.

Auch wenn eine Reha-Maßnahme medizinisch nicht notwendig ist, gibt es natürlich immer die Möglichkeit, auf eigene Kosten in Kur zu fahren. Viele Menschen verbringen ihren Kur Urlaub regelmäßig in einem Kurort oder Heilbad, wie zum Beispiel an der Ostseeküste Polen, nutzen hier das vielfältige medizinische Angebot und erholen sich im gesunden Klima. Durchaus möglich ist es sogar, dass die Krankenkassen einen solchen Kuraufenthalt zahlen bzw. einen Kostenanteil für diese Gesundheitsreise übernehmen.

Posted under Reisen

This post was written by kurenundwellnesstv on October 23, 2009

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